Altersabteilung
Die im Dezember 1971 gegründete Altersabteilung,
hat zurzeit (01.01.2011) 8 Mitglieder und
Treffs sind an jedem 1.Montag im Monat um 19:00 Uhr im Gerätehaus.
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Mitglieder
Stein Werner *1939
Berger Hans Dieter *1940
Lederer Hans Jürgen *1941
Schmidt Hans Jürgen *1946
Besold Leo *1954
Stichter Michael *1958
Hanz Ralf *1962
Bemrah Patrick *1956 |
Auf Grund des § 10 Satz 2 des
„Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe u. den Katastrophenschutz im Saarland“
(SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207)
erlässt das Ministerium für Inneres und Sport nachstehende Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung.
Diese Mustersatzung tritt am 1. März 2008 in Kraft.
§ 7 Altersabteilung
(1) In die Altersabteilung wird ein Feuerwehrangehöriger oder eine Feuerwehrangehörige überführt,
wenn er oder sie
1. wegen Erreichens der Altersgrenze nach § 5 Abs. 1 aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden
2. nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheidet,
3. wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden muss.
(2) Die Übernahme in die Altersabteilung ist dem oder der Feuerwehrangehörigen schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei der Übernahme in die Altersabteilung wird dem oder der Feuerwehrangehörigen
die Dienstkleidung belassen und ihm oder ihr das Recht verliehen,
die Dienstkleidung bei offiziellen Anlässen der Feuerwehr zu tragen.
